Das Internet ist kein Rundfunk, und das ist für Radio ein Problem.

Rundfunkgesetze im Internet
In Nürnberg finden derzeit die Lokalrundfunktage statt. Ich nutze die Gelegenheit und möchte mit Euch einen Gedankengang teilen, der mir schon länger durch den Kopf schwirrt.

Rundfunksender laufen Gefahr, ihr Sendeprivileg vollständig zu verlieren

Livestreaming in Deutschland bei YouTube gibt es nicht, einen Hangout On Air bei Google+ in Deutschland gibt es nicht. Der Grund dafür sind die Rundfunkgesetze in der Bundesrepublik. In der Realität kräht aber kein Hahn danach. Wer im Web live senden will, kann dies jederzeit auch über andere Plattformen. 



Auch Radio- und TV-Sender wollen mittlerweile im Web senden, doch nicht nur ab und zu, sondern ständig, an sieben Tagen rund um die Uhr. Dazu haben sie auch das Recht. Doch längst konkurrieren Radio- und Fernsehsender mit ihrem Streamingangeboten mit allen anderen Online-Diensten. Vom Rundfunkprivileg, das im Grundgesetz festgelegt ist, kann sich heute kein Sender mehr etwas kaufen. Im Gegenteil, Rundfunk ist nicht rückkanalfähig und wird damit für den Werbemarkt aufgrund fehlender Messbarkeit und Targetingmöglichkeiten immer uninteressanter. Zwar erreichen Radiosender ca. 95% der Bevölkerung, im Werbemarkt liegen Radiosender aber gerade mal bei 3% des gesamten Kuchens.

Vielleicht sollten aber gerade Radiosender etwas selbstbewusster mit ihrem Recht zu Senden im Web umgehen. Das mobile Streaming auf Smartphones wie einem iPhone via Internet ist bei allen Sendern längst selbstverständlich. Das mobile Web könnte neben DAB eine wichtige digitale Verbreitung für Radioprogramme sein und könnte auch die Finanzierung über künftige Werbemodelle sichern.

Verstoßen Netzbetreiber mit der Datendrosselung gegen das Rundfunkgesetz?

Radio kann man in Deutschland jederzeit kostenlos hören. Radiosender sind sogar durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt und sollen ungehindert senden dürfen. Die Rechnung für Sendemasten oder die Einspeisung in Kabel- oder Satellitennetze zahlen die Sender, doch wer zahlt Online die Rechnung? Hier jammern Sender immer über steigene Streamingkosten, doch die Situation ist noch viel dramatischer:

Wer eine Datenflaterate auf dem Smartphone hat, weiß, dass er nach einer bestimmten Nutzungsmenge, mit seiner Internetgeschwindigkeit von seinen Handy-Anbieter gebremst wird. Die Verbindung ist dabei so langsam, dass eine Nutzung von Radio nicht mehr möglich ist. In der Realität konkurrieren Radioprogramme im mobilen Internet also mit jedem Youtube Video, Spieledownload oder zum Beispiel der Nutzung von Facebook unterwegs. Radio ist für den Hörer nicht kostenlos zu empfangen. Ein Privileg nach Artikel 5 des Grundgesetzes für Rundfunk gibt es in mobilen Web nicht. Dagegen könnte Nutzer oder Sender sich eigentlich zur Wehr setzen. Im Ergebnis müssten sich Sender und Netzanbieter oder Landesmedienanstalten und Netzanbieter gemeinsam an den Verhandlungstisch setzen.

Regulierte Online-Angebote mit Rechten und Pflichten?

Landesmedienanstalten könnten sich künftig für lizenzierte Progammanbieter einsetzen, damit deren Programm frei und uneingeschränkt empfangen werden kann, selbst wenn dabei die Datenflatrates der Nutzer überschritten werden. Dies wäre zwar eine Missachtung der Netzneutralität, allerdings eine im Sinne des Pluralismus und der Meinungsfreitheit. Programme oder sogar reine Online-Angebote, die von dieser Regulierung profitieren wollten, müssten sich dabei auch an Spielregeln halten, die sich nicht rein nach wirtschaftlichen, sondern auch nach gesellschaftlichen Kriterien orientieren.

Eine Datenautobahn mit öffentlicher Spur?

Konkret könnten Landesmedienanstalten für lizenzierte Rundfunkprogramm eine ausreichende Bandbreite in den Netzen verhandeln. Sender könnten sich um diese öffentlich regulierte Bandbreite bewerben, wie um eine der Frequenzen. Es gäbe also wieder ein Verknappung am Markt. Natürlich haben die Freiheit der Netze, die Meinungsfreiheit und der Pluralismus Priorität. Fakt ist aber, dass Netzanbieter derzeit eher dazu neigen, Leitungen zu drosseln und ihre eigenen Angebote zu priorisieren. Zudem haben Plattormen wie Google oder Facebook eine immer größere Bedeutung und machen einen Großteil der Nutzung aus (YouTube und Facebook auf mobilen Endgeräten). Weder diese noch irgendwelche anderen Plattformen würden dadurch benachteiligt oder bevorzugt.

Aufgabe der Politik und Medienregulierung in Deutschland wäre es lediglich zu entscheiden, welche Angebote nach dem Verständis des aktuell geltenden Grundgesetzes ungehindert im Sinn des Rundfunkbegriffs empfangbar sein sollten.


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Man wird auch in Zukunft noch Radio hören, aber nicht mehr primär über den alten analogen Weg. Zudem ist der Werbemarkt von den Online-Werbeformen verwöhnt, die eine viel genauere Steuerung von Kampagnen und Erfolgsauswertung erlauben.